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Benennung von neuen Straßen in Dortmund-Hörde

In den öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Dortmund vom 26. Februar 2010 werden die neuen Straßennamen in Dortmund-Hörde bekanntgegeben.

Öffentliche Bekanntmachung

Benennung von neuen Straßen in Dortmund-Hörde

Aufgrund des § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) in Verbindung mit den §§ 1, 3 und 14 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden - Ordnungsbehördengesetz (OBG) - vom 28.10.1969 (GV. NRW. S. 732) in den zurzeit geltenden Fassungen hat die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde in ihrer Sitzung vom 25.11.2008 nachstehende Allgemeinverfügung beschlossen:

01. Die 1.136. projektierte Straße erhält den Namen „An den Emscherauen“
02. Die 1.137. projektierte Straße erhält den Namen „Seeblick“
03. Die 1.138. projektierte Straße erhält den Namen „Seehöhe“
04. Die 1.139. projektierte Straße erhält den Namen „Seehang“
05. Die 1.140. projektierte Straße erhält den Namen „Seeweg“
06. Die 1.145. projektierte Straße erhält den Namen „Hörder Burgplatz“
07. Die 1.146. projektierte Straße erhält den Namen „Rudolf-Platte-Weg“
08. Die 1.147. projektierte Straße erhält den Namen „Hörder Hafenstraße“
09. Die 1.148. projektierte Straße erhält den Namen „Hörder-Bach-Allee“
10. Die 1.149. projektierte Straße erhält den Namen „Am Kai“
11. Die 1.150. projektierte Straße erhält den Namen „Seeuferallee“
12. Die 1.151. projektierte Straße erhält den Namen „Seestraße“
13. Die 1.152. projektierte Straße erhält den Namen „An den Mühlenteichen“

Diese Allgemeinverfügung wird wirksam am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht in 45879 Gelsenkirchen, Bahnhofsvorplatz 3, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundenbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende Allgemeinverfügung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- rens- und Formvorschriften der GO NRW beim Zustandekommen dieser Allgemeinverfügung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) diese Allge- meinverfügung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,c) der Oberbürgermeister hat den Beschluss der Bezirksvertretung vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Dortmund vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvor- schrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Hinweis

Die Begründung mit Lageplan kann beim Tiefbauamt der Stadt Dortmund, Königswall 14, Zimmer 101, während der Verkehrs- stunden, montags bis mittwochs von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr, donnerstags von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 17.00 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, eingesehen werden.

Dortmund, 16.02.2010 Siegfried P o g a d l

Quelle (Dortmunder Bekanntmachungen Nr.8 – 66 Jahrgang), 22.02.2010

Kommentare (2)Add Comment
0
...
geschrieben von Paul, Juli 15, 2010
ja super hört sich an wie bei Monoploy smilies/grin.gif
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Dorotheaz
geschrieben von pozycjonowanie, April 19, 2011
unpassenden Kommentar gelöscht

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